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FraktionFraktion im Stadtrat Dessau-Roßlau

Wir für Dessau-Roßlau

Ein schöner blauer Oktober

05.11.2006 Dieser Oktober wird vielen Dessauern in Erinnerung bleiben. Erstmals war es erlaubt, an allen Werktagen und bei entsprechender Witterungslage die Beseitigung bestimmter, eng umgrenzter Gartenabfälle durch Verbrennen vorzunehmen. Die Rauchschwaden der vielen Feuer waren den ganzen Monat über in der ganzen Stadt zu riechen und zu sehen. Vor der Einführung dieser zeitlich ausgeweiteten Regelung fühlten sich vornehmlich die Samstagsspaziergänger, die einen erholsamen Gang ins vermeintlich Grüne planten, aber dann doch eher im Grauen landeten, von den Feuern belästigt. Nun aber reißt die Zahl der Beschwerden nicht ab, die aus allen Stadtteilen kommen. Deshalb wird insbesondere bei den politisch Verantwortlich hoffentlich auch die Flut von Leserbriefen in der Mitteldeutschen Zeitung und von Schreiben, die sowohl die Stadtverwaltung als auch die Fraktionen erreicht haben, in Erinnerung bleiben. Ohne Emotionen muss man feststellen, dass die Argumente der die Ausweitung der Brenntage befürwortenden Fraktionen CDU, PDS, SPD, Pro Dessau, FDP und Freie Wähler offensichtlich in der Praxis ad absurdum geführt wurden.

Mit ganz anderen Argumenten und einer gegenteiligen Zielrichtung hatte die Fraktion Bürgerliste/Die Grünen die Veränderung der früher geltenden Gartenabfallverordnung ins Rollen gebracht. Wir sind und waren der Meinung, dass es Alternativen zu den Brenntagen gibt und hatten deshalb im Jahr 2004 die Aufhebung der Verordnung zum Verbrennen von Gartenabfällen und eine entsprechende Anpassung der Abfallsatzung beantragt. Das von uns angestrebte Verbrennungsverbot richtete sich dabei weder gegen Traditionsfeuer wie Oster- oder Martinsfeuer, noch gegen das „kleine“ Feuerchen mit Freunden im Garten im Anschluss ans gemeinsame Grillen.

Die Stoffe, für die die Verbrennung überhaupt erlaubt war und ist, dürften eigentlich nur in geringeren Mengen anfallen. Dazu gehören von Krankheiten befallene Pflanzenteile, die bei der Eigenkompostierung ein Ausbreiten der Krankheiten verursachen können. Auch Pflanzenteile, die von ihrer Beschaffenheit her schwer oder nur über eine langen Zeitraum zu kompostieren sind, wie etwa Starkholz, gehören dazu.

Wir hatten vorgeschlagen, gemeinsam mit dem Stadtpflegebetrieb und Kleingartensparten Lösungen zu suchen. So hätten die Gartenabfälle vielleicht an zentralen Plätzen in den Sparten gesammelt und durch die städtische Abfallentsorgung entsorgt, oder vor Ort mit großen Shreddern verarbeitet den Kleingärtnern und Grundstücksbesitzern zur Eigenkompostierung überlassen werden können. Somit wäre allen geholfen: den Kleingärtnern, die bisher nicht kompostierbare Gartenabfälle bequem entsorgen bzw. gehäckselt selbst kompostieren oder zur Abdeckung frostempfindlicher Pflanzen verwenden können, der Umwelt, die von unnötiger Luftverschmutzung befreit würde, den Anwohnern und Erholungssuchenden, die zukünftig nicht mehr unter der Rauchbelästigung zu leiden hätten und der Stadtverwaltung, die von Kontrollen der erlaubten Abfallverbrennung entlastet würde.

Diese Suche nach neuen Lösungen wurde jedoch von der übergroßen Mehrheit, die wir hier im Amtsblatt schon einmal die Große Koalition der Luftverpester nannten, im Stadtrat rigoros und lautstark abgelehnt. Statt dessen wurde eine neue Zielrichtung ausgegeben, die im Ergebnis zur jetzt gültigen Verordnung und zum verqualmten Oktober führte: Um die Rauchbelästigungen an wenigen Tagen im Jahr zu vermindern, sollte die Zahl der Brenntage ausgeweitet werden. Also lieber an vielen Tagen ein wenig Qualm, als an wenigen Tagen viel Rauch.

Vor dieser Herangehensweise hat – ohne Erfolg – auch die Stadtverwaltung vehement gewarnt und argumentiert, insbesondere vor dem Hintergrund der Feinstaubbelastung durch die Abfallverbrennung und der mangelnden Möglichkeiten einer effektiven Kontrolle, die durch die Ausweitung der Brenntage noch geringer werden.

Noch heute wollen Stadträte dem Problem begegnen, in dem mehr Kontrollen stattfinden. Wer soll aber die mehrere Tausend Klein- und Hausgärten überwachen? Sollen wir Kontrolleure einstellen und bezahlen und muss damit die Allgemeinheit die Kosten der privaten Abfallentsorgung tragen?

Gerade die Kostenfrage wurde von den Befürwortern der Verbrennung immer wieder in den Vordergrund gestellt. Es wurde für den Einzelnen als unzumutbar bezeichnet, die Preise beim Abfallverwerter zu bezahlen. Über hohe Preise kann man – und in diesem Falle berechtigt – klagen. Aber sind wir auch damit einverstanden, unser Altöl in die Elbe zu kippen, den defekten Fernsehapparat in den Wald zu stellen, den Hausmüll auf dem Hof zu verbrennen, den Nachttopf auf der Straße zu entleeren oder die alten Autoreifen im Park zu entsorgen, nur weil es für den Einzelnen billiger käme? Nicht vergessen werden sollte, dass für die geringen Mengen, die tatsächlich verbrannt werden dürften, auch nur geringe Kosten anfallen bzw. durch das Verbrennen gespart werden können.

Die Ausweitung der Brenntage hat wie von uns und der Stadtverwaltung vorausgesagt, nicht zu einer befriedigenden Lösung geführt. Ergebnis war nur die Ausweitung der verqualmten Tage in Dessau und eine Verschärfung der Situation, da ohne Rücksicht auch bei ungünstigen Wetterlagen die Laubhaufen gezündet wurden. Bei stichprobenartigen Kontrollen durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung wurde sichtbar, dass vielfach Laub und Rasenschnitt verbrannt wurden, was nicht gestattet ist. Dass die Gelegenheit genutzt wird, auch weitere Abfälle vom Grundstück in Luft aufgehen zu lassen, dürfte kein Geheimnis sein. Weitergehende Kontrollen und die umfassende Verhinderung des Missbrauchs bzw. von Verstößen gegen die Verordnung sind aber praktisch unmöglich. Deshalb kann nur ein generelles Verbot der Verbrennung gepaart mit alternativen vernünftigen und kostengünstigen Angeboten weiter helfen.

Die Fraktion Bürgerliste/Die Grünen schlägt vor, erneut zu prüfen, ob nicht eine geordnete Entsorgung über den Stadtpflegebetrieb mit anschließender Kompostierung die ökologischste, wirtschaftlichste und gesundheitlich beste Lösung darstellen könnte. Dabei ist auch die Verfahrensweise des Entsorgers zu prüfen, der sich am Kompostierwerk die Anlieferung seiner Rohstoffe bezahlen lässt und sein Produkt Kompost verschenkt. Hier wird die Welt auf den Kopf gestellt. Die Qualität dieses Produktes halten offensichtlich viele für verbesserungswürdig. Das könnte ggf. auch Folge dieser Praktik sein.

Spätestens mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages und der Neuausschreibung der Entsorgung der biologischen Abfälle der Stadt Dessau sollten hier neue Konditionen festgelegt werden, die eine preiswertere oder kostenlose Anlieferung der Gartenabfälle garantieren. Da in nächster Zeit möglicherweise ein Biomassekraftwerk in Dessau entstehen soll, könnte sich durch die entstehende Konkurrenz dafür auch die Ausgangssituation für die Stadt verbessern.

Wir hoffen, die anderen Fraktionen davon überzeugen zu können, die gemeinsame Initiative in diese Richtung zu lenken Oberstes Ziel sollte sein, dass in der Stadt des Umweltbundesamtes eine deutlich verbesserte Luftschadstoffsituation in den betroffenen Monaten entsteht. Auch gesunde Luft ist ein wichtiger Standortfaktor, für die Ansässigen und die potentiellen Ansiedler.

Die Idee der CDU-Fraktion, zu diesem Thema einen Bürgerentscheid durchzuführen, halten wir allerdings für wenig hilfreich. Ob die vom Rauch beeinträchtigten stimmberechtigten Personen am Ende eine Mehrheit an der Wahlurne stellen, sollte nicht alleiniger Maßstab des Handelns sein. Die Tatsachen und Argumente zu Fragen der Feinstaubbelastung und des Gesundheitsschutzes liegen auf der Hand und den Stadträten als Vertreter der Bürgerschaft vor. Besser wäre es, in der beschriebenen Art und Weise eine Verbindung von ökologischen und wirtschaftlichen Lösungen herbeizuführen. Dies könnte auch für andere Kreise und Kommunen beispielhaft sein.

Dr. Ralf-Peter Weber

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