Wir für Dessau-Roßlau
13.05.2006 Die Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle regelt die Verbrennung nicht kompostierfähiger Gartenabfälle. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es erlaubt, in den Monaten Oktober sowie Dezember bis Februar an jeweils zwei Samstagen nicht kompostierfähige Abfälle zu verbrennen. Sehr zum Missfallen vieler Bürgerinnen und Bürger. Dichte Rauchschwaden verschmutzen die Luft, belästigen Nachbarn und Anwohner, machen das Atmen schwer, unkontrollierte Beimischung lässt es manchmal zum Himmel stinken. Ob die Voraussetzungen zum Verbrennen erfüllt werden, ist kaum zu kontrollieren.
Die Fraktion Bürgerliste / Die Grünen ist der Meinung, dass es Alternativen, wie die Eigen- oder Fremdkompostierung, zu den Brenntagen gibt und hat schon 2004 die Aufhebung der Verordnung zum Verbrennen von Gartenabfällen und eine entsprechende Anpassung der Abfallsatzung beantragt. Das von uns angestrebte Verbrennungsverbot richtet sich weder gegen Traditionsfeuer wie Oster- oder Martinsfeuer, noch gegen das „kleine” Feuerchen mit Freunden im Garten im Anschluss ans gemeinsame Grillen.
Uns ist bewusst, dass einige Gartenabfälle wie Starkholz sich nicht kompostieren lassen. Nicht jeder Gartenbesitzer verfügt über die entsprechende Technik wie Shredder oder Häcksler, um Baum- und Strauchschnitt kompostierfähig zu machen. Es gibt auch Vorbehalte gegen die Kompostierung von mit Pilzen o.ä. befallenen Grünabfällen. Aber Erfahrungen aus anderen Regionen und Städten zeigen, es geht auch ohne Verbrennung. In der Nähe von Kleingartenanlagen und Siedlungen sollten Sammelstellen eingerichtet werden. Hier könnten diese Gartenabfälle zu festgelegten Terminen abgelegt werden. Die städtische Abfallentsorgung kann sie sammeln und entsorgen oder geshreddert den Kleingärtnern und Grundstücksbesitzern überlassen.
Somit wäre allen geholfen: den Kleingärtnern, die bisher nicht kompostierbare Gartenabfälle bequem entsorgen bzw. gehäckselt selbst kompostieren oder zur Abdeckung frostempfindlicher Pflanzen verwenden können, der Umwelt, die von unnötiger Luftverschmutzung befreit würde, den Anwohnern und Erholungssuchenden, die zukünftig nicht mehr unter der Rauchbelästigung zu leiden hätten und der Stadtverwaltung, die von Kontrollen der bisher erlaubten Abfallverbrennung entlastet würde. Das überholte Verfahren, Wertstoffe zu verbrennen statt daraus wertvollen Rohstoff zu gewinnen, wäre beseitigt.
In einer der letzten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses hat sich nun aber die übergroße Mehrheit der Stadtratsfraktionen dafür ausgesprochen, die Brenntage auszuweiten. Damit wird der illegalen Abfallverbrennung Tür und Tor geöffnet, zu Lasten der Umwelt und der Gesundheit der Menschen. Nach dem Willen aller anderen Stadtratsfraktionen wird eine Kontrolle zukünftig unmöglich, wenn die Zahl der Brenntag deutlich ausgedehnt wird.
Wir bedauern, dass die Mehrheit im Stadtrat nicht bereit ist, sich den offensichtlichen Problemen zu stellen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Unklar scheint den meisten Stadträten auch zu sein, dass die durch Verbrennung erhöhte Feinstaubbelastung perspektivisch auch zu Problemen bei der Ansiedlung neuer Unternehmen führen kann, wenn quasi hausgemacht die gültigen Grenzwerte für die Luftbelastung schon ausgeschöpft sind. Unsere Fraktion wird sich daher weiterhin für die Gesundheit der Menschen, die Belange der Umwelt und damit für ein lebenswertes Dessau einsetzen.
Dr. Ralf-Peter Weber
Weitere Informationen auf buergerliste-gruene.de: